Familie-, Ehe und Erbrecht

Das Ehe- und Familienrecht umfasst zahlreiche Aufgabenbereiche und Tätigkeitsfelder:

Einvernehmliche oder strittige Ehescheidung, Adoptionsvertrag, Unterhaltsvereinbarung, Obsorgevereinbarung u.a.
Gerade im Umfeld der Familie erfordern rechtliche Probleme Erfahrung und Gespür für die jeweilige Situation – wir bringen diese Erfahrung mit und stehen Ihnen beratend zur Seite.

Um Streitigkeiten im familiären Umfeld nach einem Erbfall vorzubeugen, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt im Vorhinein jedenfalls zu empfehlen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Testamenten und Vorsorgevollmachten.  Im Falle des Ablebens eines Verwandten oder Bekannten vertreten wir Sie von der Todesfallsaufnahme bis zur Einantwortung im Verlassenschaftsverfahren, in Erbrechtsprozessen und dergleichen. Weiters erstellen wir Erb- und Pflichtteilsverzichte, Erbübereinkommen, führen Verlassenschaftsverfahren im Eingabenwege durch und arbeiten dabei direkt mit dem zuständigen Notar zusammen.